Häufig gestellte Fragen zum Energie Anbieterwechsel – Tarifwechsel

Wie lange dauert der Wechsel?

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt vor, dass der Wechsel innerhalb von 3 Wochen erfolgen muss. Die Frist beginnt am Tag der Anmeldung beim Netzbetreiber durch den neuen Strom- oder Gasanbieter. Nicht mehr erforderlich ist, dass der im Vertrag vereinbarte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist. Seit dem 01. April 2012 können Strom- oder Gaslieferung an jedem beliebigen Wochentag beginnen.
Ausgenommen ist: Wenn eine Kündigungsfrist vom alten Vertrag vorliegt, kann der Wechsel um dieselbe Frist verlängert werden.

Gibt es eine Widerspruchsfrist?

Ja. Innerhalb von 14 Tagen können Sie vom Vertrag zurücktreten, auch nach bereits erfolgter Unterzeichnung indem Sie dem neuen Anbieter Ihren Wiederruf schriftlich zusenden.

Was ist bei Umzug/Neueinzug zu beachten?

Teilen Sie uns Ihren gewünschten Stromanbieterwechsel vor dem Umzug mit, sobald Sie den genauen Einzugstermin und die neue Zählernummer kennen. Somit können wir die Zwischenversorgung durch den Grundversorger übergehen und die Belieferung direkt durch den neuen Anbieter veranlassen.

Sollten Sie uns nach Ihrem Umzug kontaktieren wird automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif geschlossen, welches wir meist mit einer kurzen Frist wieder kündigen können. Damit wir Ihnen unnötige Kosten bei der Grundversorgung einsparen können, empfehlen wir, dass Sie uns frühzeitig bei einem Umzug / Neueinzug kontaktieren.

Was passiert, wenn der neue Versorger in der Zeit des Wechsels die Preise erhöht?

Eine Preisgarantie gilt erst bei Belieferung. Es kann also sein, dass der Versorger in der Zeit zwischen Wechsel und Belieferung die Preise erhöht. Jedoch muss der Versorger Ihnen die Preiserhöhung schriftlich mitteilen, auch wenn die Belieferung noch nicht begonnen hat. In diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, somit ist es möglich den Versorger sofort wieder zu wechseln.

Welche Daten werden beim Wechsel benötigt?

Kontaktdaten mit Anschrift, Bankverbindung, Zählerstand und Zählernummer

Wo finde ich mein Stromzähler bzw. Zählernummer?

Ihren Stromzähler finden Sie meist in der Wohnung, im Keller oder im Treppenhaus. Sollten Sie den Stromzähler auch dort nicht finden, dann fragen Sie bei Ihrem Vermieter oder bei der Hausverwaltung nach.

Ihre Zählernummer finden Sie auf der Stromrechnung oder auch auf dem Stromzähler.

Muss ich meinen alten Stromvertrag selbst kündigen?

Nein. Die Kündigung erfolgt durch Ihren neuen Stromanbieter. In manchen Fällen sollten Sie jedoch selbst kündigen, z. Bsp. bei der Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts, wenn der Widerspruch in relativ kurzer Zeit beim jeweiligen Versorger vorliegen muss.

Kann es sein, dass ich ohne Strom bin, wenn beim Wechsel etwas schief läuft?

Nein. Lt. dem Energiewirtschaftsgesetz sind die Energieversorger zur Belieferung verpflichtet. Sollte Ihr Stromversorger nicht in der Lage sein, Sie mit Strom zu versorgen (z.B. Insolvenz), springt Ihr Grundversorger ohne Ausfallzeit sofort ein.

Sind bei einem Wechsel technische Änderungen nötig?

Nein, weder am Stromzähler noch an der Stromzuführung müssen Änderungen vorgenommen werden.

Strompaket bzw. Paket-Tarif– was ist das?

Bei einem Strompaket bekommt der Kunde von seinem Versorger eine fixe Strommenge, welche meistens sehr günstig ist. Für den Versorger ist der Aufwand geringer, da Ihm Inkasso- und Verwaltungskosten entfallen. Dieses Angebot ist für Kunden ansprechend, die Ihren Verbrauch ziemlich genau einschätzen können, da nicht genutzte Kilowattstunden nicht vergütet werden und Mehrverbrauch teurer abgerechnet wird. Meist wird hier mit Vorauskasse gearbeitet.

Vorauskasse – wo sind Vor- und Nachteile?

Bei der Vorauskasse wird zum Beginn des Vertrages ihre jährliche Stromabrechnung bezahlt, dies ist oft mit einem Strompaket verbunden. Geht Ihr Stromanbieter insolvent, so wird wahrscheinlich auch Ihr Geld weg sein. Da Tochterunternehmen großer Konzerne oder etablierter Stadtwerke hinter Anbieter mit Vorauskasse stehen, ist das Risiko eher gering.

Aus diesem Grund lehnen und empfehlen wir Anbieter die mit Vorauskasse arbeiten strengstens ab.

Sonderabschläge – was ist das?

Einmalige Beträge werden bei Vertragsabschluss abgerechnet (etwa zw. 50 – 200 €), dafür sinkt der Strom Arbeitspreis. Diese Zahlung an den Versorger wird bei Vertragsende mit der ersten Stromrechnung verrechnet. Je höher der Sonderabschlag ist, desto höher ist auch der Rabatt auf den Strompreis

Wie auch bei den Vorauskassen Angeboten lehnen wir Grundsätzlich solche Anbieter und deren Produkte ab.

Was ist ein Online-Tarif?

Stromtarife, die nur online über das Internet abgeschlossen werden. In der Regel wird zwischen dem Kunden und dem Anbieter nur per E-Mail oder über die Website kommuniziert, da bei Online-Tarifen meist eine telefonische Beratung nicht angeboten wird.

Von Online Tarifen ist abzuraten, da es oft schwierig ist, Support Probleme zu lösen.

Was genau ist Ökostrom?

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Varianten für Ökostrom. Den beiden ersten ist gemein, dass sie komplett auf Kraftwerke mit fossilen Energieträgern (Gas, Öl, Kohle, Uran) verzichten.

1. Bei der ersten wird zugesichert, dass die vom Kunden verbrauchte Energiemenge aus Wasserkraftwerken oder Windenergie produziert wird. Solaranlagen gibt es im Kraftwerksbereich übrigens noch nicht. Gegner dieses Ökostrommodells argumentieren, dass so keineswegs die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien gefördert wird, da nur vorhandene „grüne“ Kraftwerke unter einem neuen Namen zusammengefasst werden.
2. Das zweite Modell nutzt den Mehrpreis für Ökostrom, um diesen komplett in den Bau neuer Ökokraftwerke zu investieren. Dieses Modell hat wenig Gegner, da es zukunftsweisender ist.
3. Die dritte Variante ist diskussionswürdig und wird von keinem Verband als Ökostrom akzeptiert. Der Energiekonzern RWE hat den sogenannten „ProKlima Strom 2011“-Tarif im Programm. Laut Anbieter stammt weniger als die Hälfte des Strommixes aus Wasserkraft, der weit überwiegende Teil stammt aus Atomkraftwerken. Diese würden weniger CO2 als herkömmliche Kraftwerke emittieren, deshalb sei der Tarifname „ProKlima“ gerechtfertigt.

Preisangaben: Brutto- oder Nettopreise?

Standardmäßig sind alle von uns angebotenen Preise inkl. der Mehrsteuer. Nur wenn Sie Optional „Gewerbe“ Angebote erhalten, werden die Preise in netto dargestellt.

Was bedeutet "Grundversorgung"?

Der Grundversorger ist der Energielieferant, der in einer Region die meisten Haushaltskunden hat. Das sind in aller Regel die Stadtwerke oder Großkonzerne. Der Grundversorger ist für die technischen Einrichtungen wie beispielsweise den Stromzähler zuständig. Er muss auch auf jeden Fall Strom liefern, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Niemand kann also ohne Strom dastehen. Der Grundversorger liefert Strom im ersten Moment zu sogenannten Grundversorgertarif, beispielsweise nach einem Umzug. Meist ist dieser Tarif sehr teuer, er hat jedoch auch sein Gutes: Er kann von uns monatlich für Sie gekündigt werden.

Kann ich mit einer Nachtspeicherheizung den Versorger wechseln?

Im Prinzip ja, aber es muss genau geprüft werden, ob sich das lohnt. Diese Tarife werden nur von den lokalen Versorgern angeboten. In der vergangenen Zeit wurden diese auch überproportional teurer. Beim Wechsel zu einem anderen Versorger wird dieser nicht mehr zwischen Nacht- und Tag Strom unterscheiden. Es gibt dann nur noch den einen Tarif, der 24 Stunden am Tag gilt. Um hier zu prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt, muss man einfach die beiden Strommengen aus beiden Zählern addieren und auch die Kosten der beiden Rechnungen, beziehungsweise Rechnungsbeträge. Jetzt ist es einfach, denn nun wird die Gesamtzahl der Kilowattstunden in den Rechner eingegeben und geprüft, ob der Betrag beim neuen Anbieter günstiger wäre. Der nächste Schritt besteht darin zu klären, ob der neue Anbieter Kunden mit Zweitarifzählern akzeptiert, was nicht jeder tut. Gerne können wir für Sie, diesen Service kostenlos erledigen.

Kann ich als Besitzer einer Wärmepumpe den Lieferanten wechseln?

Für Besitzer einer Wärmepumpe ist der Wechsel aus technischen Gründen nicht immer möglich. Um zu prüfen, ob sie Strom für die Wärmepumpe von einem anderen Anbieter beziehen können, ist die Art der Stromversorgung für die Wärmepumpe wichtig. Hier gibt es zwei Fälle:
a. Die Wärmepumpe wird permanent mit Strom versorgt. Hier ist ein Wechsel möglich
b. Die Wärmepumpe kann zu Zeiten hohen Stromverbrauches vom Anbieter ferngesteuert ab- und wieder angeschaltet werden. Diese Technik beherrscht nur der Grundversorger, ein Wechsel ist also nicht möglich.
Im zweiten Fall kann noch geprüft werden, ob die Wärmepumpe einen eigenen Zähler hat. Dann kann zumindest mit dem normalen Haushaltsstrom gewechselt werden.

Besteht die Möglichkeit bei einem Tarifwechsel doppelt zahlen zu müssen?

Nein, die Kündigung Ihres bisherigen Stromvertrages wird durch den neuen Stromanbieter vorgenommen, somit kann es nicht zu einer doppelten Zahlung kommen.

Kann ich den Anbieter trotz noch nicht abbezahlten Raten wechseln?

Ja, das ist möglich. Beachten Sie jedoch die Kündigungsfrist Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem bestehenden Tarif.

Ich möchte wieder zurück zum Grundversoger. Geht das?

Ja, der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu versorgen.

Entstehen für mich beim Anbieterwechsel kosten?

Nein, der Wechsel ist für Sie komplett kostenfrei.

Was passiert wenn ich weniger oder mehr verbraucht habe?

Da wir mit seriösen Anbietern kooperieren ist es möglich, dass Sie bei geringerem Verbrauch am Jahresende das zu viel bezahlte Geld zurück erstattet bekommen.

Bei Mehrverbrauch werden Sie für eine Nachzahlung aufgefordert.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Strom und Gas