Verbraucherschützer raten Kunden mit Nachtspeicherheizung zum Anbieterwechsel
Besitzer einer Nachtspeicherheizung sollten prüfen, ob sich die Kosten für die Versorgung beim Wechsel zu einem anderen Anbieter reduzieren. Dass pro Jahr über 300 Euro an Stromkosten einsparbar sind, beweist eine aktuelle Stichprobe, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) in Dortmund, Duisburg, Essen und Köln durchführte.
Die Verbraucherschützer aus NRW raten nun dazu, der Grundversorgung den Rücken zu kehren – und die Heizstrompreise der Anbieter zu vergleichen. Seit 2013 bieten immer mehr Versorger neue Tarife für die Nachtspeicherheizung. Kunden, die eine Wärmepumpe besitzen, sollten die Tarife für den Heizstrom ebenfalls analysieren, weil Einsparungen nach einem Wechsel des Versorgers möglich sind.
Bislang haben nur sieben Prozent aller Verbraucher, die Strom für ihre Nachtspeicherheizung beziehen, den Anbieter gewechselt. Das belegen Zahlen der Verbraucherschützer. Allerdings solle der Wechsel des Versorgers auch in diesen Fällen zur Normalität werden, forderte eine Sprecherin der Verbraucherschutzorganisation aus Nordrhein-Westfalen. Herkömmliche Haushalte sparen circa 25 Prozent der Stromkosten, weil sie bereits einen günstigeren Anbieter wählten.
In neueren Gebäuden gibt es keine Nachtspeicherheizung. Die Systeme wurden aber bis in die 1970er Jahre durch staatliche Subventionen gefördert. Nachts erfolgt eine Aufladung mit Strom, die erzeugte Energie wird während des folgenden Tages über die Nachtspeicherheizung abgegeben. Der Vorteil: Weil der Strom nur zu sogenannten Schwachlastphasen fließt, bieten Anbieter die Energieversorgung für die Heizsysteme zu günstigen Preisen an.
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